HU - Fristen

In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen einen Auszug aus der umfangreichen Übersicht der HU-Fristen zusammengestellt.

 

Fahrzeugart Beschreibung   Abstand zwischen den Untersuchungen
 
Krafträder   24 Monate
 
Pkw nach der ersten Zulassung   36 Monate
danach   24 Monate
 
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t – nach der ersten Zulassung   36 Monate
danach   24 Monate
 
Wohnmobile mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung   24 Monate
danach   12 Monate
 
Wohnmobile mit einem zGG über 7,5 t   12 Monate
 
Anhänger mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage – nach der ersten Zulassung   36 Monate
danach   24 Monate
 
Anhänger die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t   24 Monate
 
Anhänger mit einem zGG von mehr als 3,5 t   12 Monate

 


 

Werden untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden.